Die Reinigung sozialer Einrichtungen
Die Reinigung sozialer Einrichtungen für Stadt, Land oder Kommune ist ein weitverzweigtes Gebiet. Es umfasst neben der Reinigung von öffentlichen Schwimmbädern, Stadtbibliotheken, Kindergärten und Schulen auch die Reinigung von Pflegeheimen und Krankenhäusern. In Kindergärten und gerade in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind die Hygienevorschriften besonders hoch. Dazu kommt, dass das Arbeitsrecht für diese Bereiche Sanitär- und Sozialräume vorschreibt wie Pausenräume, Bereitschaftsräume, Umkleideräume, Aufenthaltsräume und separate Sanitärräume. Alle diese Räume müssen ständig so gereinigt werden, dass auch von ihnen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Auch das Mobiliar dieser Räume ist von unterschiedlicher Beschaffenheit. In dem einen Raum stehen Spinde und Stühle, im Aufenthaltsraum vielleicht ein Sofa auf einem Teppich, im Sanitärbereich Toilettenanlagen und Duschen. Gerade auf dem Gebiet der Alten- und Krankenpflege ist zudem eine Reinigung während des normalen Geschäftsbetriebs unvermeidlich.
Das Vorgespräch
Ohne eine Vorortbesichtigung kann ein effektives Reinigungskonzept nicht entwickelt werden. In dieser Besichtigung werden die Wünsche der Einrichtungsleitung oder der Teilbereichsleitung mit größter Sorgfalt und Sensibilität erfragt. Die gemeinsame Besichtigung aller zur Reinigung anstehenden Bereiche ist die Basis für ein speziell für diese Einrichtung abgestimmtes Angebot. Die Reinigung vor Ort sollte den Alltag in der Einrichtung keinesfalls durcheinanderbringen. Gerade im Bereich der Alten- und Krankenpflege sollte ein ruhiges Arbeiten angestrebt werden. Daher wird, soweit möglich, auf den Einsatz geräuschintensiver Maschinen im Innenbereich verzichtet. Je mehr Informationen die Reinigungsfirma erhält, umso effektiver kann auf der Angebotsseite gearbeitet werden. In dem Vorgespräch sollte auch abgeklärt werden, in welchen Bereichen eine desinfizierende Reinigung angestrebt wird und welche ökologischen Reinigungsmittel dafür eingesetzt werden.